Stölting news

Zum 2. Mal begleitet Stölting den Mei...

14.05.2012

Wie bereits im letzten Jahr durfte die Stölting Security & Service, als kompetenter Partner in Punkto Sicherheit, den BVB auf seinen 2. Triumphzug in Dortmund begleiten. Borussia Do... [mehr]

Schalke siegt mit Draxler in Haltern ...

07.05.2012

Zwei Tage nach Saisonende hat Fußball-Bundesligist Schalke 04 ein Testspiel beim TuS Haltern mit 4:2 (2:1) gewonnen. Vor rund 3000 Zuschauern ging Landesligist Haltern in der dritten Minut... [mehr]

Neue Unternehmenszentrale der Stöltin...

27.04.2012

Rund 500 geladene Gäste kamen am Freitag zur feierlichen Einweihung der neuen Unternehmenszentrale der Stölting Service Group. Jeder Gast wurde in der neuen und großzügi... [mehr]

Alle Unternehmensmeldungen

Stölting Presseecho

Neue Unternehmenszentrale für Stölti...

03.05.2012

Das Gelsenkirchener Unternehmen Stölting Service Group feierte am Freitag, 27. April 2012, die Eröffnung der neuen Unternehmenszentrale an der Willy-Brandt-Allee. Etwa 250 g... [mehr]

Die Zeichen des Erfolgs!

27.04.2012

27.04.2012 | 19:24 Uhr Gute Stimmung in der Gesprächsrunde zur Neubau- Eröffnung. Im Bild (v.l.) Mark Musebrink (Geschäftsleitung Vertrieb), Geschäftsfüh... [mehr]

Dienstleistung seit über 100 Jahren!

15.04.2012

Der erste Blick richtet sich auf das neue Verwaltungsgebäude der Stölting Service Group in Gelsenkirchen. Stölting macht sich fit für die Zukunft: Dies dokumentiert ein stark... [mehr]

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Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt

Presseecho - 13.05.2011

Für rund 170.000 Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt ab 1. Juni ein gesetzlicher Mindestlohn. Die entsprechende Verordnung ist nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.

In der Rechtsverordnung ist die Entgeltuntergrenze, also der Mindestlohn, festgelegt. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche gleichermaßen verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2013.

Regional gestaffelte Mindestlöhne

Ab 1. Juni 2011 gelten in der Sicherheitsdienstleistungsbranche regional gestaffelte Mindestlöhne zwischen 

  • 6,53 Euro (in allen östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) und
  • 8,60 Euro in Baden-Württemberg.
  • Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg liegen die Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro.

Die Sätze steigen in allen Bundesländern in zwei Stufen zum 1. März 2012 und zum 1. Januar 2013 auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro an. Die Verordnung ist bis 31. Dezember 2013 befristet.

"Ich freue mich über den neuen Branchenmindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe", erklärte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. Er sei eine soziale Leitplanke für die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, die seit dem 1. Mai auch für acht EU-Staaten in Mittel- und Osteuropa gelte. Außerdem zeige er, dass es der richtige Weg sei, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Branche selbst auf Lohnuntergrenzen einigen, die dann durch die Politik für allgemeinverbindlich erklärt werden. "So verhindern wir Lohndumping, gefährden aber keine Arbeitsplätze."

Bundesregierung befürwortet branchenspezifische Mindestlöhne

Die Bundesregierung unterstützt Mindestlöhne in bestimmten Branchen, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber sich darauf geeinigt haben.

Tarifvertragsparteien aus der Branche hatten - gerade mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit - frühzeitig ihr Interesse an einer entsprechenden Mindestlohnregelung bekundet. Das sind zum Beispiel der Bundesverband Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft. In einem Mindestlohntarifvertrag sind die entsprechenden Mindestlohnsätze vereinbart.

Erste Auswertung aller Branchenmindestlöhne im Herbst

Die Verordnung zum Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe wird bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Bereits im Herbst dieses Jahres erfolgt eine Evaluierung aller Branchenmindestlöhne auf ihre Wirkung. Das ist so im Koalitionsvertrag vorgesehen. Damit wird überprüft, ob die Regelungen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.

Regierung online / 13.05.2011

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